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 Synopse: Satzung §10 „Geschlechterdemokratie“

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baerbellange




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BeitragThema: Synopse: Satzung §10 „Geschlechterdemokratie“   Synopse: Satzung §10 „Geschlechterdemokratie“ Icon_minitimeDo Feb 23, 2012 7:56 pm

Synopse: Satzung §10 „Geschlechterdemokratie“

Sandra Beyer / Bärbel Lange
3.September 2011

bisherige Satzung:
(1) Die politische Willensbildung von Frauen in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei, dass Frauen weder diskriminiert noch in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen haben das Recht, innerhalb der Parteien eigene Strukturen aufzubauen und Frauenplenen einzuberufen.

Antrag Satzungsänderung:
(1) Die politische Willensbildung der Frauen in der Partei ist aktiv zu fördern. Es ist Ziel der Partei,
dass Frauen weder diskriminiert noch in ihrer politischen Arbeit behindert werden. Frauen haben das
Recht, innerhalb der Partei eigene Strukturen aufzubauen und Frauenplenen einzuberufen. In den Satzungen der Landesverbände können eigene Frauenstrukturen verankert werden.

Kritik:
Wenn in den Landessatzungen verankert werden kann, wie und welche Frauenstrukturen aufgebaut werden sollen, ist eine autonome und selbstbestimmte Zusammenarbeit der Frauen auf allen Ebenen (Bund,Land, Kreis) zu selbstgewählten Themen (auch Projekten) eingeschränkt. Wer auf Landesebene soll entscheiden, wie eine Frauenstruktur auszusehen hat?

Der Abs. 1 gibt in der Bundessatzung genug Raum für die Bildung von Frauenstrukturen auf allen Ebenen.



bisherige Satzung:
neu

Antrag Satzungsänderung:
(2) Die Bundesfrauenkonferenz (BFK) berät die Politik und die Entwicklung der Partei unter frauen-und genderpolitischen sowie feministischen Aspekten. Sie tagt einmal im Jahr und wird vom Parteivorstand einberufen. Sie tagt öffentlich für alle Frauen. Sie wählt vier Vertreterinnen in den Bundesrat LINKE FRAUEN.

Kritik:
BFK, Bundesrat LINKER FRAUEN und Frauenreferat lehnt sich an die Satzung der Partei DIE GRÜNEN an.

„Deren Frauenstruktur hat einen Feminismus der postmodernen Beliebigkeit befördert; sie war zu keiner Zeit der Raum für feministische Aktionen oder gar Plattform gegen die neoliberale Zurichtung grüner Politik.“



bisherige Satzung:
neu

Antrag Satzungsänderung:
(3) Der Bundesrat LINKE FRAUEN koordiniert und vernetzt die frauen- und genderpolitische sowie feministische Arbeit der Partei.

Der Bundesrat LINKE FRAUEN
• entwickelt und plant gemeinsame frauen- und genderpolitische sowie feministische Initiativen;
• berät den Parteivorstand in frauen- und genderpolitische sowie feministischen Angelegenheiten und bereitet entsprechende Entscheidungen durch den Parteivorstand, den Bundesausschuss oder den Parteitag vor;
• befasst sich mit der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit, berät den jährlich zu erstellenden Gleichstellungsbericht und schlägt den Organen der Partei Schlussfolgerungen für die Arbeit vor;
• bereitet die Bundesfrauenkonferenz inhaltlich vor.

Der Bundesrat LINKE FRAUEN erhält für seine Arbeit im Rahmen des Finanzplanes finanzielle Mittel.

(4) Dem Bundesrat LINKE FRAUEN gehören an:
• ein weibliches Mitglied des Geschäftsführenden Parteivorstandes;
• zwei frauenpolitisch Verantwortliche des Parteivorstandes;
• ein weibliches Mitglied des Präsidiums des Bundesausschusses;
• je zwei weibliche Delegierte der Landesverbände, von denen mindestens eine aus der Frauenstruktur des Landesverbandes entsandt werden soll;
• zwei weibliche Mitglieder der Bundestagsfraktion, die vom Frauenplenum der Fraktion entsandt werden;
• ein weibliches Mitglied der Delegation der LINKEN im Europaparlament.
• je zwei Vertreterinnen der Bundesarbeitsgemeinschaft LISA und der Bundesarbeitsgemeinschaft Queer oder anderer bundesweiter Zusammenschlüsse, die sich mit frauen-, genderpolitischen und/oder feministischen Themen beschäftigen;
• je zwei Vertreterinnen des Jugendverbandes linksjugend ['solid] und des Studierendenverbandes DIE LINKE.SDS;
• vier durch die Bundesfrauenkonferenz gewählte Frauen.
Die Mitgliederzahl des Bundesrates LINKE FRAUEN kann auf eigenen Beschluss proportional verkleinert werden.
Die Mitglieder im Bundesrat LINKE Frauen werden für zwei Jahre bestimmt.

Der Bundesrat LINKE FRAUEN tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Zu weiteren Sitzungen tritt der Bundesrat zusammen, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangen.

Der Bundesrat LINKE FRAUEN gibt sich eine Geschäftsordnung und gestaltet seine Arbeit eigenständig. Er wählt aus seiner Mitte ein Präsidium, dem mindestens zur Hälfte Vertreterinnen der Landesverbände angehören.

Der Bundesrat tagt in der Regel frauenöffentlich; er kann die Öffentlichkeit mit einfacher Mehrheit ausschließen

Kritik:
„Der Bundesrat LINKE FRAUEN als Vertretungsorgan hat so viele Aufgaben, dass für eine selbsttätige bundesweite Frauenstruktur kaum etwas zu tun übrig bliebe außer der Frage: Stricken oder häkeln?

Im Antrag zur Satzungsänderung wird nicht deutlich, welche Funktion der Bundesfrauenrat erfüllen soll. Deutlich erkennbar jedoch ist:

Eine bundesweite mit der LINKEN verbundene Frauenstruktur ist mit dem Antrag auf Satzungsänderung nicht intendiert, folglich hat der Bundesrat LINKE FRAUEN die uns am meisten bedrängende Aufgabe nicht auf dem Zettel, nämlich Frauenstrukturen auf allen Ebenen und zu allen gewünschten Themen zu fördern, miteinander zu vernetzen und damit Voraussetzungen für bundesweiten politischen Einfluss zu schaffen.

Zurzeit deutet sich eher an, dass Frauenverbände auf Landesebenen gegründet werden, wie in NRW und Sachsen diskutiert. Das könnte die Schlagkraft und Ausstrahlung LINKER feministischer und Geschlechterpolitik eher vermindern.“

Die entsprechenden BAG'n, wenigstens LISA, sind nicht gefragt worden, ob sie in dieser Struktur mitmachen wollen. Diese Art der fremdbestimmten Verplanung ist völlig unzulässig. Antragstellende müssen ihren Antrag mit denen diskutieren und deren Votum einholen, die sie verplanen!

„Im Satzungsänderungsantrag wird der Bundesrat LINKE FRAUEN beschrieben, er hat das größte Gewicht. In seiner Zusammensetzung spiegelt er eher den etwas erweiterten Bundesrat als Länderkammer und der ist kein Inbegriff sprühenden Lebens, geschweige denn von demokratischer Selbsttätigkeit von Sozialistinnen und Feministinnen.
Wir brauchen nicht mehr an den Parlamentarismus angelehnte Entsendung und Hierarchie als Organisationsprinzip unserer Partei, sondern mehr flexible, lebendige Formen, miteinander Politik in unserer Gesellschaft und im Alltag zu machen.“

Durch die Schaffung des BFR wird ein Ort für Strömungsauseinandersetzungen geschaffen, die nach Proporz darin vertreten sein sollen. Dauerhaft wird es also nicht mehr um feministische und/oder Frauenpolitik gehen, sondern um die Macht der Strömungen.



bisherige Satzung:
bisher: Abs. 2, unverändert geblieben

Antrag Satzungsänderung:
(5) In allen Versammlungen und Gremien der Partei sprechen, unter der Voraussetzung entsprechender Wortmeldungen, Frauen und Männer abwechselnd. Redelisten werden getrennt geführt.

Kritik:
---



bisherige Satzung:
bisher: Abs. 3, unverändert geblieben

Antrag Satzungsänderung:
(6) In allen Versammlungen und Gremien der Partei wird auf Antrag von mindestens einem Viertel
der stimmberechtigten Frauen ein die Versammlung unterbrechendes Frauenplenum durchgeführt. Über einen in diesem Frauenplenum abgelehnten Beschluss oder Beschlussvorschlag kann erst nach
erneuter Beratung der gesamten Versammlung bzw. des gesamten Gremiums abschließend entschieden werden.

Kritik:
---



bisherige Satzung:
bisher: Abs. 4, Änderung der 25%-Klausel

Antrag Satzungsänderung:
(7) Bei WahlenvonVorständen, Kommissionen, Arbeitsgremien und Delegierten sind grundsätzlich mindestens zur Hälfte Frauen zu wählen. Ist dies nicht möglich, bleiben die den Frauen vorbehaltenen Mandate unbesetzt, vakante Plätze sind schnellstmöglich zu besetzen.

Kritik:
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bisherige Satzung:
bisher: Abs. 5

Antrag Satzungsänderung:
Bei der Aufstellung von Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern für Parlamente und kommunale
Vertretungskörperschaften ist auf einen mindestens hälftigen Frauenanteil in der Fraktion bzw. in der Abgeordnetengruppe hinzuwirken.
Bei Wahlvorschlaglisten sind einer der beiden ersten Listenplätze und im Folgenden die ungeraden Listenplätze Frauen vorbehalten soweit Bewerberinnen zur Verfügung stehen. Wenn von der Wahlvorschlagliste Frauen zurücktreten, können auf die vorher von Frauen besetzten Plätze nur Frauen nachrücken. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit der Versammlung, Bewerberinnen nicht zu wählen. Reine Frauenlisten sind möglich.

Kritik:
---



bisherige Satzung:
neu

Antrag Satzungsänderung:
(9) In der Bundesgeschäftsstelle wird ein Frauenreferat eingerichtet.

Kritik:
Unter linksaktiven Frauen lautet ein starkes Argument zugunsten der Satzungsänderung:
Wir brauchen endlich Hauptamtliche und Geld für eine stabile Infrastruktur.
Wir meinen: In der Tat brauchen wir endlich vernünftige materielle, finanzielle und personelle Möglichkeiten, um Frauen zu vernetzen, sie zur Selbstorganisation zu ermuntern, Öffentlichkeitsarbeit zu machen.

Das geht auch ohne Satzungsänderung.
Bei politischem Willen des Parteivorstands und der Leitungen lassen sich Schritt für Schritt dichtere Netze knüpfen und Strukturen verankern und mit Leben erfüllen, die jetzt nötig sind, um politisch voranzukommen.“1

Wir brauchen eine bundesweite Frauenstruktur der Aktiven, die ihre eigenen Wege formulieren, wie sie sich organisieren wollen. Dieser begonnene Prozess muss fortgeführt und nicht durch die Satzungsänderung unterbrochen und abgebrochen werden.

1 Alle Zitate aus Christiane Reymann, Bärbel Lange, Nanni Rietz-Heering, Sandra Beyer:
Wir brauchen keine Satzungsänderung, sondern eine bessere Geschlechterpolitik

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